
Die E-Rechnung kommt nach Deutschland. Mit Hostaway können Sie rechtskonforme deutsche E-Rechnungen direkt über die Plattform erstellen, ohne ein weiteres Tool in Ihren täglichen Arbeitsablauf integrieren zu müssen. Die deutschen E-Rechnungsregeln gelten im B2B-Bereich (Business-to-Business). Anders als in Spanien, Italien oder Frankreich gibt es keine staatliche Steuerbehörde, an die die Rechnungen übermittelt werden. Bisher bedeutete dies oft die Nutzung zusätzlicher Tools, den manuellen Export von Daten und die Bewältigung komplexer Prozesse.
Jetzt können Sie Ihre E-Rechnungen direkt in Hostaway verwalten.
Alles ist in Hostaway zentralisiert: weniger Tools, weniger manuelle Aufgaben und mehr Zeit, um sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Dieses Update ist Teil unseres Versprechens, Sie bei der Anpassung an sich ändernde Vorschriften in Ihren Märkten zu unterstützen. Nach Italien, Spanien und Frankreich schließt sich nun auch Deutschland unserer E-Rechnungslösung an, um Ihnen eine immer einfachere und automatisiertere Rechnungsstellung zu ermöglichen.
Hinweis: Die Aufbewahrung Ihrer Rechnungen liegt in Ihrer Verantwortung. Nach deutschem Recht muss das Unternehmen, das eine Rechnung ausstellt, diese für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum aufbewahren – derzeit 8 Jahre. Sie sind der Aussteller, nicht Hostaway. Laden Sie Ihre Rechnungen daher herunter und archivieren Sie sie in Ihrem eigenen System oder über Ihren Steuerberater. Die E-Rechnung ist ein ZUGFeRD-PDF, was bedeutet, dass sich die maschinenlesbaren Rechnungsdaten innerhalb der PDF-Datei befinden. Regeln, Aufbewahrungsfristen und Fristen können sich im Laufe der Zeit ändern, und ihre Anwendung hängt von Ihrer Struktur und den Kanälen ab, über die Sie verkaufen. Bitte konsultieren Sie einen lokalen Steuerexperten, um zu klären, was für Ihr Unternehmen gilt.
Um mehr über die Einrichtung der E-Rechnung in Hostaway zu erfahren, lesen Sie unseren [BENUTZERLEITFADEN].