🇫🇷 Erfassung von Gästedaten für französische Behörden

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In Frankreich müssen alle ausländischen Gäste, einschließlich der Bürger anderer EU-Staaten, bei der Ankunft registriert werden. Diese Daten müssen für den Fall, dass französische Behörden sie anfordern, 6 Monate lang aufbewahrt werden.

Verwalter von Unterkünften müssen folgende Daten erfassen:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Adresse, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Anreise- und Abreisezeiten.

  • Unterschrift des Gastes.

So funktioniert es

Für Unterkünfte in Frankreich

  1. Gehen Sie zu: Unterkunft > Bearbeiten > Gästeportal

  2. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Daten ausländischer Gäste erfassen, um die Einhaltung des französischen Rechts zu unterstützen". Dadurch wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Felder angezeigt werden und Pflichtfelder sind. Gäste haben nun auch die Möglichkeit, weitere Gäste hinzuzufügen oder zu entfernen.

Diese Gädedaten werden gespeichert und sind im Hostaway-Dashboard unter Buchungen > Gästedaten herunterladen verfügbar.

Weitere Informationen zur Einrichtung der Gästedatenerfassung im Hostaway-Gästeportal finden Sie in unserem BENUTZERHANDBUCH